Schulische Integration

Wie ist der Ablauf der Integration von Flüchtlingskindern in das Schweizer Schulsystem?

Flüchtlingskinder haben, unabhängig von ihrem Asylstatus das Recht und die Pflicht die obligatorische Schule zu besuchen. Zu Beginn werden sie meist in Aufnahmeklassen beschult und nach spätestens einem Jahr in die Regelklasse integriert (vgl. Bildungsdirektion des Kantons Zürich, 2015).

In dem kurzen Animationsfilm der Pädagogischen Hochschule Zürich (siehe unten) wird erklärt, wie zugewanderte Kinder und Jugendliche in das Schweizer Schulsystem integriert werden. Dabei werden bereits die neuen Regelungen, welche am 5. Juni 2016 mit der Volksabstimmung zum beschleunigten Asylverfahren beschlossen worden sind, erläutert (vgl. Staatssekretariat für Migration, 2017). Diese Regelungen werden in Testzentren bereits angewendet. Offiziell soll im Jahr 2019 in der ganzen Schweiz das beschleunigte Asylverfahren in Kraft treten.

Mit freundlicher Genehmigung der Pädagogischen Hochschule Zürich.